Mindermengenregelung der ”NOKA”® Holzverarbeitungs-GmbH
Die Mindermengenregelung steht am Ende dieser Seite zum Download im PDF Format zur Verfügung.


1.) Bei auftragsbezogener Fertigung und einem Warenwert bis 1000,- € netto berechnen
wir pauschal 100,- € Mindermengenzuschlag.

2.) Bei einem Warenwert von 1001,- € bis 1500,- € netto berechnen wir grundsätzlich 10 %
Mindermengen-/Kommissionszuschlag.
Der Lieferumfang kann sich aus verschiedenen Artikeln zusammen setzen.

3.) Bei einem Warenwert ab 1501,- € bis 5000,- € netto berechnen wir
lediglich auf Positionen mit bis zu 10 Teilen pro

Holzart Dimension Aufbau Länge

8 % Kommissionszuschlag.

4.) Oberhalb 5000,- € netto Warenwert sind wir bemüht, auf Kommissionszuschläge zu verzichten.
Dieses muss jedoch immer im Einzelfall betrachtet werden.

5.) Besondere Leimauswahl erfordert 15% Preisaufschlag. Das gilt insbesondere für:

Resorcin Melamin PUR-Leim

6.) Sonderanfertigungen, Einzelfertigungen werden separat kalkuliert, angeboten und abgerechnet.

7.) Erstellte Schablonen, Typenmuster, Grenzbereichmuster werden nach Aufwand abgerechnet.
“NOKA“® berechnet lediglich die Herstellungskosten.
Die erstellten Hilfsmittel / Betriebsmittel bleiben sofern nicht anders vereinbart, Eigentum der Firma “NOKA“®.

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